Wertermittlung
Gesetzliche Forderung
§ 194 Baugesetzbuch BauGB - Definition Verkehrswert
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Unsere Leistungen
- Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
- Bewertung von gewerblichen Immobilien
- Mietgutachten (Miete/Pacht)
- Bewertung von Grundstücksrechten: Wohnrechte, Nießbrauch, Pflege- und Verpflegungsrechte, dingliche Rechte wie Geh-/Fahr- und Leitungsrechte u.a.
- Erbbaugrundstück/Erbbaurecht
- Bewertungen zu abweichenden Wertermittlungsstichtagen
- Hauskaufberatungen/Substanz- und Kaufpreis-Check